Vor allem der Handel mit sog. weichen Drogen wie Cannabis wird zunehmend ins Internet verlagert. Zwei gesetzgeberische Vorhaben zeigen, dass die Strafverfolgungsbehörden die Postdienstleister zukünftig für die Aufklärung von Straftaten stärker in die Pflicht nehmen sollen.
Autor: Diana Nadeborn
Anstieg von Internet-Straftaten während der Corona-Krise
Verunsicherung und Unachtsamkeit von Privatpersonen und Unternehmen einerseits und Reduzierung der Überprüfung für eine möglichst schnelle Auszahlung durch die Behörden anderseits öffneten Tür und Tor für Cyberkriminelle. Sie passten ihre Techniken zur Erlangung von Daten und Geld umgehend an die aktuellen Umstände an.
Trojaner-Angriff legt Kammergericht lahm
Polizei Hamburg darf Gesichtserkennungs-Software in Ermittlungsverfahren verwenden
5 Jahre it-strafrecht.org – Rückblick & Ausblick
Vor fünf Jahren – am 04.06.2014 – veröffentlichte ich meinen ersten Beitrag auf it-strafrecht.org: Von Hackern und Spionen zum Thema Geheimnisverrat durch Mitarbeiter von Unternehmen.
Warenbetrug im Internet – Onlinebestellung mit Vorkasse ohne Lieferung
von Fabio Krüger*
Parallel zur rasanten Entwicklung der Internetkommunikation befindet sich auch die Kriminalität im Internet auf dem Vormarsch: Während 2008 ca. 167.000 polizeilich erfasste Fälle mit dem Tatmittel Internet registriert wurden, waren es 2017 bereits ca. 252.000 (Bundeskriminalamt, Polizeilich erfasste Straftaten mit dem Tatmittel Internet in Deutschland von 2008 bis 2017). Den größten Teil dieser Delikte, genauer gesagt 30,7 %, machen die sogenannten Warenbetrugstaten aus (Bundeskriminalamt, Anteile einzelner Delikte an allen Straftaten mit dem Tatmittel Internet in Deutschland von 2013 bis 2017).
Zwangsweise Entschlüsselung des Smartphones durch Fingerabdruck
Ermächtigt § 81b 1. Alt. StPO zur zwangsweisen Entschlüsselung des Smartphones durch Fingerabdruck?
von Lina Irscheid[1]
Kritik an EU-Vorschlag zur Sicherung von „e-evidence“
Strafrechtliche Besonderheiten beim „Kryptodiebstahl“
Verfassungsbeschwerden gegen Staatstrojaner
Ein Jahr nach Einführung der heimlichen Überwachung von IT-Systemen mithilfe des Staatstrojaners wurden vier Verfassungsbeschwerden eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht soll den Einsatz der Überwachungssoftware im Wege der Quellen-Telekommunikationsüberwachung gem. § 100a StPO und der Online-Durchsuchung gem. § 100b StPO für nichtig erklären.