Die Norm schützt das individuelle Geheimhaltungsinteresse und das öffentliche Interesse an der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Telekommunikation (Quelle: Bosch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl. 2014, 206 Rn. 1).
Strafverteidigung in der digitalen Welt
Die Norm schützt das individuelle Geheimhaltungsinteresse und das öffentliche Interesse an der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Telekommunikation (Quelle: Bosch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl. 2014, 206 Rn. 1).