Vor allem der Handel mit sog. weichen Drogen wie Cannabis wird zunehmend ins Internet verlagert. Zwei gesetzgeberische Vorhaben zeigen, dass die Strafverfolgungsbehörden die Postdienstleister zukünftig für die Aufklärung von Straftaten stärker in die Pflicht nehmen sollen.
Schlagwort: Darknet
Anstieg von Internet-Straftaten während der Corona-Krise
Verunsicherung und Unachtsamkeit von Privatpersonen und Unternehmen einerseits und Reduzierung der Überprüfung für eine möglichst schnelle Auszahlung durch die Behörden anderseits öffneten Tür und Tor für Cyberkriminelle. Sie passten ihre Techniken zur Erlangung von Daten und Geld umgehend an die aktuellen Umstände an.
5 Jahre it-strafrecht.org – Rückblick & Ausblick
Vor fünf Jahren – am 04.06.2014 – veröffentlichte ich meinen ersten Beitrag auf it-strafrecht.org: Von Hackern und Spionen zum Thema Geheimnisverrat durch Mitarbeiter von Unternehmen.
Ermittlungen im Darknet
Der verschlüsselte Teil des Internets, das Darknet, dient der anonymen Kommunikation, was nicht nur Regimekritiker und sonstige Freiheitsliebende sondern auch Kriminelle zu schätzen wissen. Wie man das Darknet von Kriminalität befreien kann, war Thema des Erlanger Cybercrime Tag 2018. Unter der Federführung von Professor Dr. Christoph Safferling, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), diskutierten Experten, die im Bereich Cybercrime sowohl forschen als auch forensisch tätig sind, am 21.02.2018 die technischen Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen für Ermittlungen im Darknet.
Strafverfahren gegen Darknet-Händler
Straftaten im Internet können in der Regel nicht aufgeklärt werden, wenn die Täter in verschlüsselten Netzwerken, dem sog. Darknet, agieren. Anders im Fall Philipp K., der dem Attentäter David S. über das Darknet-Forum „Deutschland im Deep Web“ (DIDW) die Waffe für 9 Morde am 22.07.2016 in München verkaufte. Das Landgericht München I verurteilte den 33-jährigen Marburger am 19.01.2018 wegen illegalem Waffenhandel und fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren (vgl. Handelsblatt vom 19.01.2018).