Ermächtigt § 81b 1. Alt. StPO zur zwangsweisen Entschlüsselung des Smartphones durch Fingerabdruck?
von Lina Irscheid[1]
Schlagwort: Datenauswertung
BGH klärt Rechtsgrundlage für „Stille SMS“
Ermittler setzen seit Jahren sog. stille SMS ein, um den Aufenthaltsort eines Beschuldigten zu bestimmen. Nun hat der BGH geklärt, dass diese Maßnahme gesetzlich erlaubt ist. Zugleich legt der BGH fest, dass nicht nur das Abrufen der Standortdaten beim Provider, sondern schon das vorangehende Erzeugen der Standortdaten durch die Ermittler ein Grundrechtseingriff sei, der eine eigene gesetzliche Rechtfertigung brauche.
Entschädigung für PC-Beschlagnahme
Wer durch eine Beschlagnahme einen Schaden erleidet, kann Entschädigung aus der Staatskasse verlangen. Auf Handy und Laptop bzw. PC will keiner verzichten, auch Tatverdächtige nicht. Die Beschlagnahme dieser Geräte für Ermittlungen sollte nur wenige Tage andauern, schließlich geht es in der Regel um die Auswertung der darauf gespeicherten Daten.
Beweisbedeutung von Handys
Beweis mit Dashcam-Video
Das erste obergerichtliche Urteil zur Verwertbarkeit von Dashcam-Videos im Strafverfahren liegt vor. Filmt ein Zeuge einen Beschuldigten mit seiner Dashcam, kann das Video als Beweismittel zur Überführung des Täters verwendet werden, entschied das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 04.05.2016.
FBI entschlüsselt iPhone ohne Apple
Wider die Datensammelwut
Die Polizei klingelt morgens an der Tür, dem verschlafenen Bewohner wird ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss ausgehändigt. Jetzt ist ihm klar, dass er Beschuldigter in einem Strafverfahren ist. Was ihm häufig nicht klar ist, wonach die Polizisten eigentlich suchen. Sehr gerne nehmen sie Laptops, externe Festplatten, USB-Sticks und andere Datenträger mit, denn darauf könnten Daten mit potentieller Beweisbedeutung gespeichert sein. Aber dürfen die das?
Berufungsurteil im Fall Mappus: Staatsministerium muss Email-Kopien löschen
Mappus ist auch in zweiter Instanz erfolgreich: Das Staatsministerium muss Kopien seiner dienstlichen Emails löschen, weil die Daten ursprünglich nur zum Schutz vor Datenverlust bei der Wartung seines Outlook-Postfachs gespeichert wurden. Über diese Zweckbindung darf sich das Staatsministerium – anders als die Staatsanwaltschaft – nicht hinwegsetzen.
Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus hat in seiner Amtszeit viele Emails nicht ausgedruckt und zu den Akten genommen.