Die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Mobilfunkgeräts und damit seines Besitzers durch sog. stille SMS besteht aus zwei Teilen. Zunächst versendet die Polizei eine SMS. Das Handy des Empfängers zeigt dabei keine eingehende SMS an. Das Handy sendet jedoch ausgehend von der aktuellen Funkzelle den auf der SIM-Karte gespeicherten IMSI-Code
Schlagwort: Handy
Mangelhafter Rechtsschutz bei Auskunft der PIN
Digitale Erpressung von iPhone-Besitzern
Bereits seit dem Jahr 2012 beobachtet das Bundeskriminalamt eine Zunahme von sog. digitalen Erpressungen: Hacker erlangen durch Schadprogramme Zugriff auf das Endgerät eines Nutzers und sperren es; für die Freigabe des Geräts fordern sie ein online zu überweisendes Lösegeld. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt die gängigsten Verbreitungswege von Schadprogrammen: