Vor fünf Jahren – am 04.06.2014 – veröffentlichte ich meinen ersten Beitrag auf it-strafrecht.org: Von Hackern und Spionen zum Thema Geheimnisverrat durch Mitarbeiter von Unternehmen.
Schlagwort: Staatstrojaner
Verfassungsbeschwerden gegen Staatstrojaner
Ein Jahr nach Einführung der heimlichen Überwachung von IT-Systemen mithilfe des Staatstrojaners wurden vier Verfassungsbeschwerden eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht soll den Einsatz der Überwachungssoftware im Wege der Quellen-Telekommunikationsüberwachung gem. § 100a StPO und der Online-Durchsuchung gem. § 100b StPO für nichtig erklären.
FBI hackt Tor-Browser, BKA ermittelt weiter
Im Jahr 2015 setzte das FBI in der „Operation Pacifier“ Hacking Tools gegen Nutzer einer Darknet-Plattform weltweit ein. Vice Motherboard recherchierte nun, wie das Bundeskriminalamt schließlich an über 400 Namen und Adressen von deutschen Tor-Nutzern kam und sprach dazu sowohl mit den Ermittlern der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität als auch mit verschiedenen Strafverteidigern, darunter Rechtsanwältin Diana Nadeborn. Der Beitrag Das FBI hat Hunderte deutsche Tor-Nutzer gehackt beleuchtet das Vorgehen der US-amerikanischen Ermittler und die deutsche Rechtslage.
Ermittlungen im Darknet
Der verschlüsselte Teil des Internets, das Darknet, dient der anonymen Kommunikation, was nicht nur Regimekritiker und sonstige Freiheitsliebende sondern auch Kriminelle zu schätzen wissen. Wie man das Darknet von Kriminalität befreien kann, war Thema des Erlanger Cybercrime Tag 2018. Unter der Federführung von Professor Dr. Christoph Safferling, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), diskutierten Experten, die im Bereich Cybercrime sowohl forschen als auch forensisch tätig sind, am 21.02.2018 die technischen Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen für Ermittlungen im Darknet.
Der Staatstrojaner ist da
Am 24.08.2017 trat das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens in Kraft. Die wichtigste Änderung ist die Einführung der heimlichen Überwachung von IT-Systemen mithilfe des Staatstrojaners.
Expertenanhörung zur Ausweitung des Staatstrojaners
Am Mittwoch wurde die digitale Revolution der Ermittlungsmaßnahmen – die heimliche Überwachung von IT-Systemen mithilfe des Staatstrojaners – im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert. Darüber berichte ich auf www.legaltribuneonline.de.
Online-Durchsuchung – Ich glaub es hackt
Kleine Geschichte des Staatstrojaners
Gutes Ausspähen, böses Ausspähen
Wer Computer-programme herstellt, die dem strafbaren Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB („Hacken“) dienen, macht sich gem. § 202c StGB strafbar. Damit ist nicht nur das Hacken selbst, sondern auch dessen Vorbereitung verboten. Für das Unternehmen Gamma International gilt jedoch etwas anderes. Das Unternehmen mit Sitz in München entwickelte die Spionagesoftware FinFisher, besser bekannt als „Staatstrojaner“, welche den Fernzugriff auf einen infizierten Rechner ermöglicht.