Ermittler setzen seit Jahren sog. stille SMS ein, um den Aufenthaltsort eines Beschuldigten zu bestimmen. Nun hat der BGH geklärt, dass diese Maßnahme gesetzlich erlaubt ist. Zugleich legt der BGH fest, dass nicht nur das Abrufen der Standortdaten beim Provider, sondern schon das vorangehende Erzeugen der Standortdaten durch die Ermittler ein Grundrechtseingriff sei, der eine eigene gesetzliche Rechtfertigung brauche.
Schlagwort: Verkehrsdaten
Update Vorratsdatenspeicherung 2017
Die Neuregelungen zur Vorratsdaten-speicherung sind zwar am 18.12.2015 in Kraft getreten – ihre Zukunft ist aber noch ungewiss. Dem Bundesverfassungsgericht liegen acht Verfassungsbeschwerden vor. Provider müssen die Speicherung erst ab 01.07.2017 umsetzen. Argumentationshilfe für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung bietet der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21.12.2016. Darauf fußt auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2017, wonach ein Provider die Vorratsdatenspeicherung vorläufig nicht umsetzen muss.
Zur falschen Zeit in der falschen Funkzelle
Überwachung aktuell
Weitere Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung
Gesetz schweigt zur stillen SMS
Die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Mobilfunkgeräts und damit seines Besitzers durch sog. stille SMS besteht aus zwei Teilen. Zunächst versendet die Polizei eine SMS. Das Handy des Empfängers zeigt dabei keine eingehende SMS an. Das Handy sendet jedoch ausgehend von der aktuellen Funkzelle den auf der SIM-Karte gespeicherten IMSI-Code
feltron.com zeigt umfassendes Daten-Profil
Wie sieht ein von Strafverfolgungs-behörden erstelltes Persönlichkeitsprofil aus? Privatpersonen geben uns eine Vorschau auf das, was technisch möglich ist. Stellte der Schweizer Nationalrat Balthasar Glättli einen Teil seiner Verkehrsdaten aus sechs Monaten für eine grafische Aufbereitung zur Verfügung (siehe digitale-gesellschaft.ch zeigt Verkehrsdaten-Profil), geht der US-amerikanische Designer Nicholas Felton einige Schritte weiter: In Jahresberichten analysiert und veröffentlicht er seine gesamten Kommunikationsdaten. Im Jahr 2013 umfasste dies 12.464 Gespräche, 44.041 SMS, 31.769 E-Mails, 4.511 Facebook Nachrichten und 1.719 Briefen bzw. Postkarten.
digitale-gesellschaft.ch zeigt Verkehrsdaten-Profil
Wieviel können Strafverfolgungs-behörden daraus ableiten, mit wem ein Tatverdächtiger per Email kommuniziert hat – ohne den Inhalt der Email zu kennen? Sie können sich ein äußerst privates Bild von seinem Kontaktnetzwerk machen. Von dieser Möglichkeit wird tagtäglich Gebrauch gemacht!
Telekommunikationsanbieter haben bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010 Verkehrsdaten auf Vorrat gespeichert, so dass Strafverfolgungsbehörden bei Vorliegen eines Tatverdachts auf die Daten der letzten sechs Monate zugreifen konnten.
UN-Hochkommissarin warnt vor Erstellung von Persönlichkeits-profilen aus Verkehrsdaten
Noch gilt die Annahme, der Staat würde stärker in die Rechte eines Tatverdächtigen oder Dritter eingreifen, wenn er erfährt, was der Betroffene spricht / schreibt, statt wann und mit wem. Daher dürfen deutsche Strafverfolgungsbehörden gem. §§ 100a, 100c StPO nur unter erhöhten Voraussetzungen auf Inhaltsdaten, jedoch gem. §§ 100g, 100i StPO unter erleichterten Voraussetzungen auf Verkehrsdaten zugreifen. Tatsächlich ist die Eingriffsintensität gleich oder steht sogar in einem umgekehrten Stufenverhältnis – so die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay,